Ein Impressum ist mehr als nur ein Pflichttext am Ende einer Website. Es ist gesetzlich vorgeschrieben und spielt eine zentrale Rolle in der Anbieterkennzeichnung. Wer eine Webseite oder einen Social-Media-Kanal betreibt, der über private Zwecke hinausgeht, muss bestimmte Angaben machen – sonst drohen kostspielige Abmahnungen. Doch was genau gehört ins Impressum, und welche rechtlichen Fallstricke lauern dabei?
Wann ein Impressum verpflichtend ist
Grundsätzlich gilt: Jede Internetpräsenz mit geschäftlichem oder beruflichem Hintergrund unterliegt der sogenannten Impressumspflicht. Dies ist in Deutschland durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) sowie den Medienstaatsvertrag (MStV) geregelt. Auch wer keinen Onlineshop betreibt, sondern beispielsweise freiberuflich bloggt oder Inhalte auf Social Media teilt, kann unter diese Pflicht fallen – etwa, wenn die Inhalte nicht rein privater Natur sind oder auch nur indirekt kommerzielle Ziele verfolgen.
Das gehört ins Impressum – Pflichtangaben im Überblick
Welche Informationen genau ins Impressum gehören, hängt von der Rechtsform, Branche und Art des Webauftritts ab. Folgende Angaben sind in vielen Fällen notwendig:
- Name und Anschrift: Bei natürlichen Personen der vollständige Vor- und Nachname; bei Unternehmen zusätzlich die Rechtsform (z. B. GmbH, UG) sowie die vertretungsberechtigte Person.
- Kontaktmöglichkeiten: Mindestens eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Eine Telefonnummer ist zwar nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen.
- Registereintrag: Ist ein Unternehmen in einem öffentlichen Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister) eingetragen, müssen Ort und Registernummer genannt werden.
- Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer: Falls vorhanden, gehören diese ebenfalls ins Impressum – nicht jedoch die reguläre Steuernummer.
- Berufsspezifische Angaben: Für bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte gelten zusätzliche Anforderungen, etwa zur Kammerzugehörigkeit oder berufsrechtlichen Regelungen.
- Angaben bei redaktionellen Inhalten: Webseiten mit journalistisch-redaktionellen Inhalten müssen eine verantwortliche Person mit ladungsfähiger Anschrift benennen.
- Besonderheiten bei GmbH & Co.: Unternehmen in Liquidation oder Abwicklung müssen dies kenntlich machen (z. B. „Musterfirma GmbH i.L.“).
Impressumspflicht auch für Social-Media-Accounts
Nicht nur klassische Websites benötigen ein Impressum – auch auf Plattformen wie Facebook, Instagram, TikTok oder LinkedIn gelten diese Vorschriften, sofern der Account geschäftlich oder öffentlich betrieben wird. Reine Privatprofile sind davon ausgenommen. Oft genügt es, in der Profilbeschreibung einen Link zum Impressum auf der eigenen Website zu setzen. Plattformen wie Facebook bieten sogar eigene Felder für Impressumsangaben an.
Tipp: Tools wie Linktree können helfen, bei Plattformen mit eingeschränkten Verlinkungsmöglichkeiten (wie Instagram) mehrere Pflichtlinks übersichtlich darzustellen.
So kann ein Impressum erstellt werden
Für die Erstellung eines Impressums gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Impressumgeneratoren: Sie erstellen auf Basis weniger Angaben eine Impressumsvorlage. Diese Lösung ist meist kostenlos und schnell, bietet jedoch keine Gewähr für vollständige Rechtssicherheit.
- Vorlagen: Für typische Unternehmensformen wie GbR, UG oder Einzelunternehmen gibt es viele kostenlose Muster, die angepasst werden können.
- Rechtsberatung: Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, lässt das Impressum durch einen Anwalt erstellen oder prüfen. Das ist zwar kostenpflichtig, kann aber spätere Abmahnungen verhindern.
Was passiert, wenn das Impressum fehlt?
Fehlt ein rechtlich korrektes Impressum, kann dies ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen sind nicht selten und können mit Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro verbunden sein. Besonders tückisch: Auch kleine Verstöße – etwa eine fehlende Adresse oder unvollständige Angaben – können abgemahnt werden.
Deshalb gilt: Im Zweifel lieber einen Fachanwalt befragen, statt riskante Lücken offenzulassen.
Häufige Fragen zum Impressum
Brauche ich als Freiberufler ein Impressum?
Ja, sofern die Website in beruflichem Zusammenhang steht – unabhängig davon, ob damit Umsatz erzielt wird.
Wo sollte das Impressum auf der Website stehen?
Es muss mit maximal zwei Klicks erreichbar sein, etwa über einen klar benannten Link im Footer oder unter „Kontakt“.
Gilt die Impressumspflicht auch für E-Mails?
Ja, geschäftliche E-Mails sollten ein Impressum in der Signatur enthalten oder auf die Website mit Impressum verlinken.
Kann ich meine Adresse im Impressum verbergen?
Nein, das Gesetz verlangt eine ladungsfähige Anschrift. Auch Einzelunternehmer oder Blogger müssen ihre echte Adresse angeben.
Muss ich Bildnachweise im Impressum aufführen?
Bildquellen sollten im Impressum oder an geeigneter Stelle auf der Website angegeben werden – besonders bei lizenzpflichtigen Inhalten.
Fazit: Impressum ist Pflicht – aber kein Hexenwerk
Wer eine Website oder einen Social-Media-Auftritt betreibt, sollte die Impressumspflicht nicht unterschätzen. Auch wenn die rechtlichen Vorgaben auf den ersten Blick komplex erscheinen, gibt es zahlreiche Hilfsmittel und Vorlagen, die bei der Umsetzung unterstützen. Wichtig ist vor allem, sich regelmäßig über gesetzliche Änderungen zu informieren und das Impressum aktuell zu halten. Nur so lässt sich das Risiko von Abmahnungen und rechtlichen Problemen minimieren.