Wer in die berufliche Selbstständigkeit starten möchte, beginnt diesen Weg in den meisten Fällen mit der Gewerbeanmeldung. Dabei handelt es sich um eine Pflichtmeldung beim zuständigen Gewerbeamt, die – je nach Branche – mit unterschiedlich hohem Aufwand verbunden ist. In diesem Artikel fassen wir zusammen, wer überhaupt ein Gewerbe anmelden muss, welche Unterlagen erforderlich sind und was es bei Sonderfällen zu beachten gibt.
Wer muss ein Gewerbe anmelden – und wer nicht?
Grundsätzlich gilt: Wer eine eigenständige, gewinnorientierte Tätigkeit aufnimmt, muss dies dem Gewerbeamt melden. Dazu zählen unter anderem:
- Einzelhändler
- Betreiber von Onlineshops
- Gastronomen
- Handwerksbetriebe
- Dienstleistungsunternehmen
Ausgenommen von dieser Pflicht sind Freiberufler wie Architekten, Journalisten, Hebammen, Lehrer oder Therapeuten. Diese melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt an. Auch sogenannte Urproduzenten – etwa in der Forstwirtschaft oder Imkerei – sowie Personen, die ausschließlich ihr eigenes Vermögen verwalten, benötigen keine Gewerbeanmeldung.
Diese Unterlagen sind für die Anmeldung notwendig
Die Gewerbeanmeldung erfolgt meist persönlich vor Ort beim zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt. In vielen Städten ist inzwischen auch eine Online-Anmeldung möglich. Folgende Dokumente sollten vorbereitet werden:
- Für alle: gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)
- Für Kapitalgesellschaften oder oHG: Handelsregisterauszug
- Für ausländische Gründer: Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis
Abhängig von der Branche sind weitere Nachweise oder Genehmigungen erforderlich – zum Beispiel:
Branche/Beruf | Erforderliche Unterlagen |
---|---|
Gastronomie | Gesundheitszeugnis, Führungszeugnis, Mietvertrag |
Handwerk | Handwerkskarte oder Ausübungsberechtigung |
Immobilienmakler | Nachweis der fachlichen Zuverlässigkeit (§ 34c GewO) |
Pflegedienste | Berufsausbildung + Leitungserfahrung |
Taxiunternehmen | Taxikonzession, Fachkundenachweis |
Bewachungsgewerbe | Führungszeugnis, Zuverlässigkeitsnachweis |
Reisegewerbe | Reisegewerbekarte + Führungszeugnis |
Tipp: Wer sich unsicher ist, welche Genehmigungen erforderlich sind, sollte sich vorab bei der IHK oder HWK erkundigen.
Das Formular zur Gewerbeanmeldung – verständlich erklärt
Das Anmeldeformular ist bundesweit weitgehend einheitlich aufgebaut. Neben den persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) müssen Angaben zum Unternehmen gemacht werden:
- Firmenname und Rechtsform
- Adresse des Betriebes
- Art der Tätigkeit (so genau wie möglich: z. B. „Onlinehandel mit Haushaltswaren“ statt „Verkauf von Waren“)
- Gründungsdatum und Beschäftigtenzahl
- Erforderliche Genehmigungen (falls vorhanden)
Bei Teamgründungen muss jeder Gesellschafter eine eigene Anmeldung vornehmen oder eine entsprechende Vollmacht mitbringen.
Was kostet die Anmeldung – und wie lange dauert sie?
Die Kosten variieren je nach Kommune, liegen aber in der Regel zwischen 20 und 60 Euro. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Gründer ihren Gewerbeschein oft direkt ausgehändigt. Bei der Online-Anmeldung dauert es wenige Tage, bis die Bestätigung per Post eintrifft.
Rückwirkende Anmeldung: Geht das?
Idealerweise wird das Gewerbe vor Aufnahme der Tätigkeit angemeldet. Wer dies versäumt, riskiert theoretisch ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. In der Praxis zeigen sich die Ämter bei kurzen Verzögerungen von ein bis zwei Monaten meist kulant. Bei längerer Rückwirkung sollte eine plausible Begründung vorgelegt werden.
Vorteil einer späten Anmeldung: Wer am Jahresende gründet, kann sich unter Umständen die Buchführung für ein fast leeres Kalenderjahr ersparen – vorausgesetzt, das Amt spielt mit.
Änderungen und Abmeldungen
Jede Änderung der betrieblichen Verhältnisse – etwa ein Umzug, ein neuer Geschäftszweck oder ein Wechsel des Inhabers – muss dem Gewerbeamt gemeldet werden. Auch die vollständige Aufgabe des Betriebs erfordert eine formale Gewerbeabmeldung.
Der nächste Schritt: Finanzamt, IHK & Co.
Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Gründer automatisch Post vom Finanzamt, inklusive eines steuerlichen Erfassungsbogens. Zusätzlich erfolgt eine Anmeldung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) sowie der Berufsgenossenschaft.
Je nach Unternehmensform und Umsatzhöhe folgen anschließend weitere Schritte – etwa die Entscheidung über die Kleinunternehmerregelung oder die Einrichtung einer Buchhaltung.
Fazit: Gut vorbereitet ins Unternehmertum starten
Die Gewerbeanmeldung ist meist der erste formelle Schritt in die Selbstständigkeit. Mit den richtigen Unterlagen und etwas Vorbereitung verläuft dieser Prozess unkompliziert. Wer sich rechtzeitig über branchenspezifische Anforderungen informiert und das Anmeldeformular sorgfältig ausfüllt, kann schon bald mit seinem eigenen Gewerbeschein in der Tasche durchstarten.
Checkliste Gewerbeanmeldung:
- Zuständiges Gewerbeamt ermitteln
- Unterlagen vorbereiten (z. B. Ausweis, Genehmigungen)
- Tätigkeitsbeschreibung konkret formulieren
- Formular ausfüllen oder online beantragen
- Gewerbeschein entgegennehmen
- Folgeanmeldungen beim Finanzamt, IHK/HWK und ggf. Berufsgenossenschaft
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