Das Deutsche Institut für Normung (DIN) wird ab 2026 erstmals offenlegen, welche Unternehmen, Verbände und Organisationen an der Gestaltung von DIN-Normen beteiligt sind. Diese Entscheidung folgt auf wachsende Kritik aus dem Mittelstand und von Verbraucherschutzorganisationen, die mehr Transparenz fordern. Die Veröffentlichung der Mitwirkenden beginnt in der Bau-Branche und soll schrittweise auf alle 68 Normenausschüsse ausgeweitet werden.
Ein Meilenstein für mehr Transparenz
Bisher war nicht ersichtlich, welche Unternehmen und Interessenvertreter an den DIN-Normen mitarbeiteten, obwohl diese für viele Branchen verbindliche Standards setzen. Rund 14.700 Unternehmen und Organisationen entsenden etwa 37.500 Vertreter in die verschiedenen DIN-Gremien. Die Namen dieser Akteure wurden bislang nicht öffentlich gemacht, was zunehmend zu Kritik führte. Verbraucherschützer und mittelständische Unternehmen bemängelten insbesondere den potenziellen Einfluss großer Konzerne auf Normungsprozesse, ohne dass ihre Beteiligung transparent nachvollziehbar war.
Daniel Schmidt, Vorstandsmitglied des DIN, erklärte dazu: „Kritik an der bisherigen Darstellung der Ausschusszusammensetzung nehmen wir ernst. Wir wollen das Vertrauen in unsere Normungsprozesse stärken. Dafür ist Transparenz entscheidend.“
Bau-Branche macht den Anfang
Der erste Schritt in Richtung Offenlegung betrifft die Bau-Branche. Bereits in den kommenden Wochen will das DIN darlegen, welche Branchenvertreter sich an der Normierung in diesem Bereich beteiligen. In einem zweiten Schritt sollen dann bis Ende des Jahres auch die weiteren 68 DIN-Normenausschüsse folgen. Die umfassende Offenlegung der Namen der beteiligten Firmen und Organisationen ist für das Jahr 2026 geplant.
Bereits jetzt sind einige allgemeine Daten bekannt: So setzt sich der größte Normenausschuss, der Bau-Bereich, aus 4900 Mitgliedern zusammen. 64 Prozent davon stammen aus der Wirtschaft, 16 Prozent aus Wissenschaft und Forschung, 11 Prozent sind Vertreter von Behörden. Weitere sechs Prozent sind für Prüf- und Zertifizierungsstellen tätig, während je ein Prozent dem Arbeits- und Verbraucherschutz zugeordnet werden. Wer jedoch genau hinter diesen Zahlen steckt, blieb bislang unklar.
Normenausschüsse als unabhängige Gremien?
Das DIN betont, dass es sich bei den Ausschussmitgliedern nicht um Lobbyisten handelt, sondern um Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlichen Institutionen und Verbraucherschutz. Schmidt erläutert: „DIN bringt verschiedene Perspektiven zusammen, um im Konsens über Normen zu entscheiden.“ Dennoch gesteht er ein, dass die Teilnehmer auch die Interessen ihrer jeweiligen Arbeitgeber im Blick haben.
Die Entscheidung zur Offenlegung der Beteiligten wird als wichtiger Schritt zur Wahrung der Glaubwürdigkeit der DIN-Normen gewertet. Insbesondere kleinere Unternehmen, die bislang wenig Einfluss auf die Gestaltung der Standards nehmen konnten, sehen hierin eine Chance auf fairere Beteiligung. Verbraucherschützer begrüßen die Maßnahme ebenfalls, da sie eine genauere Einschätzung der Einflussnahme verschiedener Interessengruppen ermöglicht.
Mit der Einführung der Transparenzrichtlinie setzt das DIN einen bedeutenden Meilenstein in der Normierungslandschaft und reagiert auf die zunehmenden Forderungen nach Offenheit und Nachvollziehbarkeit in Entscheidungsprozessen.